ABSTINENZNACHWEISE
    das "A und O" für eine erfolgreiche MPU

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer Auffälligkeit mit Alkohol oder Drogen verloren haben, müssen Sie für die MPU Ihre Abstinenz belegen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Haaranalysen oder Abstinenzprogramme (Kontrollprogramme) mit Urin-Screenings. Damit diese Abstinenzbelege bei der MPU oder vor Gericht anerkannt werden, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese speziellen Bedingungen werden in "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien" (3. Auflage) im Kapitel 8.1 Anforderungen an die Durchführung chemisch-toxikologischer Untersuchungen (sog. CTU-Kriterien) beschrieben.

    CTU-Kriterien

    Voraussetzungen für Verwertbarkeit bzw. Anerkennung von Abstinenznachweisen bei der MPU oder vor Gericht:

    • Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation (der nicht gleichzeitig behandeldnder Arzt sein darf)
    • Qualitätsmanagement-System in der Praxis
    • Untersuchung der Proben in einem akkreditierten forensisch-toxikologisches Labor (ISO 17025)
    • Überprüfung der Identität des Klienten (gültiger Personalausweis/Reisepass)
    • Probenentnahme durch Arzt oder medizinisches Fachpersonal

    Haaranalyse

    Mittels einer Haaranalyse ist es möglich Abbauprodukte von Drogen oder Alkohol (ETG) nachzuweisen. Das Kopfhaar wächst durchschnittlich 1 cm pro Monat - somit ist es möglich über bestimmte Zeiträume Substanzkonsum nachzuweisen bzw. auszuschliessen. Für den Beleg der Alkoholabstinenz ist der Nachweis von Ethylglucuronid (ETG) über maximal 3 Monate möglich - dies entspricht einer Haaranalyse über maximal 3 cm Länge. Bei der Drogenabstinenz sind maximal 6 Monate rückwirkend möglich - dies entspricht einer Haaranalyse über maximal 6 cm Länge. 

    Bei einer Haaranalyse werden zwei bleistiftdicke Strähnen unmittelbar über der Kopfhaut abgeschnitten. Haarentnahme an anderen Köperregionen (z.B. Barthaar, Achselhaare, Brusthaare oder Schamhaare) ist nicht möglich. Die Analysedauer beträgt zwischen 10 - 14 Tage. 

    Bei kosmetischen Behandlungen der Haare, welche die Struktur des Haares verändern - z.B. bei gefärbten oder gebleichten Haaren - ist eine Analyse nicht möglich. Abwaschbare Haarlacke oder -gele hingegen stellen kein Problem dar. 

    Wenn Sie 12 Monate Abstinenz belegen müssen, benötigen Sie mehrere Haaranalysen, welche im Idealfall den Abstinenzzeitraum lückenlos abdecken. Bei der Alkoholabstinenz sind dies 4 Haaranalysen zu jeweils 3 cm, welche exakt alle 3 Monate entnommen wurden. Für die Drogenabstinenz benötigen Sie 2 Haaranalysen zu jeweils 6 cm.

    Bei der Haaranalyse bestimmt der Klient den Zeitpunkt der Haarentnahme - Sie entscheiden also selbst, wann Sie die Haaranalyse machen möchten. 

    Der Klient erhält in jedem Fall den Laborbefund sowie bei negativen Befund (kein Nachweis der Substanz) eine Abstinenzbescheinigung, die bei der MPU vorgelegt werden muss. 

    Urinanalyse

    Mit einer Urinanalyse ist die Substanz (bzw. deren Abbauprodukte) bis spätestens fünf Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar. Um die üblichen Abstinenzzeiträume von 6 oder 12 Monaten Dauer mittels Urinanalysen zu belegen, ist die Teilnahme an einem Abstinenzprogramm notwendig. Bei einem Abstinenzprogramm wird der Klient zu einer definierten Anzahl von spontanen (für den Klienten unvorhersehbaren) Urinentnahmen telefonisch einbestellt (die Einbestellung erfolgt innerhalb von 24 Stunden - in der Regel wird für den Folgetag einbestellt).

    Über einen Abstinenzzeitraum von 6 Monaten erfolgen 4 Einbestellungen - bei 12 Monaten sind es 6 Einbestellungen. Nach der neuesten Auflage der Beurteilungskriterien (Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - 4. Auflage) ist bei Alkoholabhängigkeit ein Abstinenzzeitraum von 15 Monaten nachzuweisen. In diesem Fall sind mindestens 6 Einbestellungen erforderlich - das bedeutet, es ist optional ein 7. Urin-Screening notwendig. Ob nun tatsächlich 6 oder 7 Urin-Screenings durchgeführt werden liegt im Ermessen der durchzuführenden Einrichtung. Es werden keine Bescheinigungen nach den einzelnen Urin-Screenings erstellt. Wenn alle Proben negativ waren (kein Nachweis der Substanz) wird zum Ende des Abstinenzprogramms eine Abstinenzbescheinigung ausgestellt (inkl. der Laborbefunde), welche bei der MPU vorgelegt werden müssen.

    Urlaubszeiten bzw. Nicht-Anwesenheitszeiträume müssen rechtzeitig (mindestens 3 Werktage vorher) gemeldet werden, damit hier keine Einbestellung erfolgt.

    Im Gegensatz zur Haaranalyse bestimmt beim Abstinenzprogramm die Praxis die Zeitpunkte der Urinentnahmen.

    Folgende Verstösse führen zum Abbruch des Abstinenzprogrammes:

    • Nicht-Erreichbarkeit oder Nicht-Erscheinen des Klienten zum einbestellten Termin
    • Wiederholt verdünnte Urin-Proben (der Verdünnungsgrad wird im Labor überprüft/gemessen)
    • Positive Probe (Nachweis der Substanz)
    • Betrugsversuch (z.B. Mitnahme von Fremdurin)

    Alkoholabstinenz

    Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer Trunkenheitsfahrt verloren haben, müssen in der Regel zur Wiedererlangung des Führerscheins eine Medizinsch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchführen lassen. Insbesondere wenn früher ein missbräuchliches Alkoholtrinkverhalten oder gar eine Alkoholabhängigkeit vorlag, ist für eine erfolgreiche MPU die Alkoholabstinenz zu fordern. 

    Anerkanntes Vefahren zum Beleg der Alkoholabstinenz ist der fehlende Nachweis des Alkoholabbauproduktes Ethylglucuronid (ETG) über einen bestimmten Zeitraum. Die Alkoholabstinenz kann sowohl über Haaranalysen als auch mit Urin-Screenings (im Rahmen eines Abstinenzprogrammes) belegt werden. 

    Andere Tests (z.B. Leberwertbestimmung im Blut oder CDT-Bestimmung) sind ungeeignet und nicht zulässig. 

    Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Alkoholabstinenz ist das konsequente Vermeiden von Ethanol in jeglicher Form. Während des Abstinenzzeitraumes ist der Konsum von Lebensmitteln mit "versteckten" Ethylalkoholen unbedingt zu vermeiden. Hierzu zählen vor allem Süßspeisen, welche Alkohol enthalten (Pralinen, Torten, Kuchen, Tiramisu etc.). Weiterhin sind auch Alkohol in Getränken zu beachten - insbesondere enthält auch alkoholfreies Bier geringe Mengen Ethanol. Vergarte Alkohole (z.B. Biersauce oder Rotwein- bzw. Weißwein-Saucen) stellen normalerweise kein Problem dar - dies hängt aber auch von der Gar- bzw. Kochdauer ab. Auch sind Medikamente in Tropfenform häufig in ethanolhaltigen Lösungen enthalten. 

    Die Aufnahme von Ethanol über die Atemwege (Inhalation von Ethanol-Dämpfen) ist ebenfalls ein Risiko - davon abzugrenzen sind  andere Alkohole in Desinfektionsmittel wie z.B. Isopropanol oder Methylalkohol - diese werden bei der ETG-Bestimmung nicht nachgewiesen.

    Drogenabstinenz

    Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis verloren haben aufgrund von Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss von Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen (z.B. Medikamente), müssen in der Regel zur Wiedererlangung des Führerscheins eine Medizinsch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchführen lassen. Abgesehen von Ausnahmen (z.B. beim gelegentlichen Cannabiskonsum) muss der Kraftfahrer eine Drogenabstinenz von 12 Monaten belegen. Hierbei ist zu beachten, dass der Abstinenznachweis zeitnah zur MPU erbracht werden sollte (keine größeren Abstinenzlücken - max. ein Monat).

    Drogen bzw. Drogenabbauprodukte können sowohl über Haaranalysen als auch mit Urin-Screenings (im Rahmen eines Abstinenzprogrammes) nachgewiesen werden. Egal welche Droge zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat - die Dogenabstinenz erfolgt "polytoxisch" - das heißt es ist immer ein Drogenscreening auf alle gängigen Drogen erforderlich. Bei Konsum von Opiaten ist sogar ein erweitertes polytoxisches Screening erforderlich. Hier werden neben den klassischen Standard-Drogen auch zusätzlich nach opioide Analgetika (Schmerzmittel auf Opiat-Basis) getestet.

    Damit die Drogenabstinenz erfolgreich belegt werden kann ist es wichtig den häufig vorkommenden "passiven" Konsum zu vermeiden. Beim passiven Konsum erfolgt die Aufnahme ungewollt z.B. durch Kontamination von Gegenständen (z.B. Drogen-Anhaftungen an Gläsern) oder durch Inhalation von Drogenrauch (z.B. längeres Verweilen in geschlossenen schlecht belüfteten Räumen in denen andere Drogen rauchen). Da in dem Drogentest nicht zwischen aktiven und passiven Konsum unterschieden werden kann, ist es essentiell, dass der Klient während eines Drogenabstinenzprogrammes den Kontakt zu anderen Drogenkonsumenten komplett vermeidet. 

    Ein weiteres immer wieder auftretendes Problem sind Operationen mit Vollnarkosen. Hier werden während oder nach dem Eingriff u.a. opiathaltige Medikamente oder Anästhetika verabreicht. Diese werden bei den Drogenscreenings detektiert und ergeben einen positiven Drogentest (Nachweis der Substanz). In diesen Fällen ist ein ärztliches Attest des Anästhesisten notwendig mit Angabe welche Medikamente (Häufigkeit und Dosierung) verabreicht wurden.

    Kosten
    (inkl. 19% Umsatzsteuer)

    Haaranalyse Alkohol

    • Substanz ETG
    • Ethylglucuronid
    • max. 3 cm Länge
    230 €

    Haaranalyse Drogen

    • standard
    • polytoxisches
    • Drogenscreening
    • max. 6 cm Länge
    260 €

    Haaranalyse Drogen

    • erweitert
    • polytoxisches
    • Drogenscreening
    • max. 6 cm Länge
    350 €

    Urinanalyse Alkohol

    • Substanz ETG
    • Ethylglucuronid
    100 €

    Urinanalyse Drogen

    • standard
    • polytoxisches
    • Drogenscreening
    120 €

    Urinanalyse Drogen

    • erweitert
    • polytoxisches
    • Drogenscreening
    170 €

    Häufig gestellte Fragen

    Werden die Abstinenznachweise bei der MPU oder vor Gericht anerkannt?

    Unsere Abstinenznachweise entsprechen vollumfänglich den aktuellen CTU-Kriterien "Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien" (4. Auflage). Somit werden sie bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen, den Fahreignungsbehörden sowie den Gerichten anerkannt.

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