LKW - Bus - Taxi
Bescheinigungen nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Taxi, LKW, Bus)
Wir führen die ärztliche Untersuchung durch, die alle 5 Jahre notwendig ist um die Fahrerlaubnis der Klasse C, C1, C1E, CE (LKW), D, D1E, DE (Bus) sowie des Personenbeförderungsscheins (Taxi-Schein) zu verlängern.
WICHTIG HINWEISE:
1. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten führen wir NICHT durch. Diese kann ausschließlich von Arbeits- oder Betriebsmedizinern durchgeführt werden.
2. Die erforderliche augenärztliche Bescheinigung muss vom Augenarzt ausgestellt werden.
3. Führerschein Klasse D (Bus): Sollte die Gültigkeitsdauer des zu verlängernden Führerscheins über das 50. Lebensjahr reichen, ist zusätzlich eine Leistungstestung erforderlich - diese wird ausschließlich von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben können wir die Untersuchung nicht durchführen. Gleiches gilt für die Erstausstellung.
4. Taxi- und Personenbeförderungsschein: Sollte die Gültigkeitsdauer des zu verlängernden Führerscheins über das 60. Lebensjahr reichen, ist zusätzlich eine Leistungstestung erforderlich - diese wird ausschließlich von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben können wir die Untersuchung nicht durchführen. Gleiches gilt für die Erstausstellung.
WICHTIG HINWEISE:
1. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten führen wir NICHT durch. Diese kann ausschließlich von Arbeits- oder Betriebsmedizinern durchgeführt werden.
2. Die erforderliche augenärztliche Bescheinigung muss vom Augenarzt ausgestellt werden.
3. Führerschein Klasse D (Bus): Sollte die Gültigkeitsdauer des zu verlängernden Führerscheins über das 50. Lebensjahr reichen, ist zusätzlich eine Leistungstestung erforderlich - diese wird ausschließlich von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie das 45. Lebensjahr erreicht haben können wir die Untersuchung nicht durchführen. Gleiches gilt für die Erstausstellung.
4. Taxi- und Personenbeförderungsschein: Sollte die Gültigkeitsdauer des zu verlängernden Führerscheins über das 60. Lebensjahr reichen, ist zusätzlich eine Leistungstestung erforderlich - diese wird ausschließlich von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Das bedeutet für Sie: Wenn Sie das 55. Lebensjahr erreicht haben können wir die Untersuchung nicht durchführen. Gleiches gilt für die Erstausstellung.