Fahreignungsgutachten - Welchen Einfluss haben Erkrankungen auf das Autofahren?

    Fahreignungsrelevante Erkrankungen

    Eine Reihe von Erkrankungen bzw. Gesundheitsstörungen können das sichere Führen von Kraftfahrzeugen beeinflussen

    Diabetes mellitus

    Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    Diebetes-assoziierte Komplikationen
    z.B. Diabetische Retinopathie
    Diabetische Angiopathie
    Diabetische Polyneuropathie

    Nierenerkrankungen

    terminale Niereninsuffizienz
    mit Dialysepflichtigkeit

    Herz- und Kreislauferkrankungen

    Herzinfarkt
    Herzkranzgefäßerkrankung
    Herzinsuffizienz
    Herzrhythmusstörungen
    Bluthochdruck

    Psychiatrische Erkrankungen

    Depression
    Demenz
    Psychosen

    Neurologische Erkrankungen

    Schlaganfall
    Krampfleiden (Epilepsie)
    M. Parkinson
    Multiple Sklerose 
    Periphere Nervenschädigungen

    Bewegungseinschränkungen

    traumatisch bedingte Bewegungseinschränkungen
    z.B. Amputationsverletzungen
    Querschnittsverletzung

    Lungenerkrankungen

    Asthma bronchiale
    COPD
    Schlaf-Apnoe-Syndrom
    Lungenemphysem
    Z.n. Lungenoperationen

    Suchterkrankungen

    Alkoholabhängigkeit
    Drogenabhängigkeit
    Medikamentenabhängigkeit
    missbräuchliches Konsumverhalten

    Private und behördlich angeordnete ärztliche Gutachten

    Es handelt sich hierbei um ärztliche Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung bei fahreignungsrelevanten Erkrankungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) der Anlage 4. 

    Bei behördlich angeordneten Gutachten ist zunächst von der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung zu bringen, wer die Fahreignungsbegutachtung durchführen soll. Erkennt die Fahrerlaubnisbehörde Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation an, so kann das Gutachten von uns erstellt werden. Hierfür ist Akteneinsicht erforderlich - daher benötigen wir, nach vorherigem schriftlichen Einverständnis des Auftraggebers, die Fahrerlaubnis-Akte. Die Behörde (Führerscheinstelle) sendet uns diese hierfür bereits vor der Begutachtung zu. 

    Die Fahreignungsbegutachtung ist in Abhängigkeit von der Fragestellung mehr oder weniger umfangreich. Beispielsweise sind im Rahmen von Fragestellungen zum Drogenkonsum Drogen-Screenings (Laborbestimmungen) durchzuführen. Bei Alkoholfragestellungen ist in der Regel eine Bestimmung von Leberwerten erforderlich. Jede Begutachtung enthält weiterhin eine ausführliche Anamneseerhebung, eine medizinische Untersuchung und ggf. auch zusätzliche Untersuchungen anderer Fachbereiche.

    Wichtiger Hinweis: Wir sind keine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle. Medizinisch-psychologische Untersuchungen führen wir nicht durch.

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