Fahreignungsgutachten - Welchen Einfluss haben Erkrankungen auf das Autofahren?
Fahreignungsrelevante Erkrankungen
Eine Reihe von Erkrankungen bzw. Gesundheitsstörungen können das sichere Führen von Kraftfahrzeugen beeinflussen
Diabetes mellitus
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
Diebetes-assoziierte Komplikationen
z.B. Diabetische Retinopathie
Diabetische Angiopathie
Diabetische Polyneuropathie
Diebetes-assoziierte Komplikationen
z.B. Diabetische Retinopathie
Diabetische Angiopathie
Diabetische Polyneuropathie
Nierenerkrankungen
terminale Niereninsuffizienz
mit Dialysepflichtigkeit
mit Dialysepflichtigkeit
Herz- und Kreislauferkrankungen
Herzinfarkt
Herzkranzgefäßerkrankung
Herzinsuffizienz
Herzrhythmusstörungen
Bluthochdruck
Herzkranzgefäßerkrankung
Herzinsuffizienz
Herzrhythmusstörungen
Bluthochdruck
Psychiatrische Erkrankungen
Depression
Demenz
Psychosen
Demenz
Psychosen
Neurologische Erkrankungen
Schlaganfall
Krampfleiden (Epilepsie)
M. Parkinson
Multiple Sklerose
Periphere Nervenschädigungen
Krampfleiden (Epilepsie)
M. Parkinson
Multiple Sklerose
Periphere Nervenschädigungen
Bewegungseinschränkungen
traumatisch bedingte Bewegungseinschränkungen
z.B. Amputationsverletzungen
Querschnittsverletzung
z.B. Amputationsverletzungen
Querschnittsverletzung
Lungenerkrankungen
Asthma bronchiale
COPD
Schlaf-Apnoe-Syndrom
Lungenemphysem
Z.n. Lungenoperationen
COPD
Schlaf-Apnoe-Syndrom
Lungenemphysem
Z.n. Lungenoperationen
Suchterkrankungen
Alkoholabhängigkeit
Drogenabhängigkeit
Medikamentenabhängigkeit
missbräuchliches Konsumverhalten
Drogenabhängigkeit
Medikamentenabhängigkeit
missbräuchliches Konsumverhalten
Private und behördlich angeordnete ärztliche Gutachten
Es handelt sich hierbei um ärztliche Gutachten zur Überprüfung der Fahreignung bei fahreignungsrelevanten Erkrankungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) der Anlage 4.
Bei behördlich angeordneten Gutachten ist zunächst von der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung zu bringen, wer die Fahreignungsbegutachtung durchführen soll. Erkennt die Fahrerlaubnisbehörde Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation an, so kann das Gutachten von uns erstellt werden. Hierfür ist Akteneinsicht erforderlich - daher benötigen wir, nach vorherigem schriftlichen Einverständnis des Auftraggebers, die Fahrerlaubnis-Akte. Die Behörde (Führerscheinstelle) sendet uns diese hierfür bereits vor der Begutachtung zu.
Die Fahreignungsbegutachtung ist in Abhängigkeit von der Fragestellung mehr oder weniger umfangreich. Beispielsweise sind im Rahmen von Fragestellungen zum Drogenkonsum Drogen-Screenings (Laborbestimmungen) durchzuführen. Bei Alkoholfragestellungen ist in der Regel eine Bestimmung von Leberwerten erforderlich. Jede Begutachtung enthält weiterhin eine ausführliche Anamneseerhebung, eine medizinische Untersuchung und ggf. auch zusätzliche Untersuchungen anderer Fachbereiche.
Wichtiger Hinweis: Wir sind keine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle. Medizinisch-psychologische Untersuchungen führen wir nicht durch.
Bei behördlich angeordneten Gutachten ist zunächst von der Fahrerlaubnisbehörde in Erfahrung zu bringen, wer die Fahreignungsbegutachtung durchführen soll. Erkennt die Fahrerlaubnisbehörde Gutachten von Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation an, so kann das Gutachten von uns erstellt werden. Hierfür ist Akteneinsicht erforderlich - daher benötigen wir, nach vorherigem schriftlichen Einverständnis des Auftraggebers, die Fahrerlaubnis-Akte. Die Behörde (Führerscheinstelle) sendet uns diese hierfür bereits vor der Begutachtung zu.
Die Fahreignungsbegutachtung ist in Abhängigkeit von der Fragestellung mehr oder weniger umfangreich. Beispielsweise sind im Rahmen von Fragestellungen zum Drogenkonsum Drogen-Screenings (Laborbestimmungen) durchzuführen. Bei Alkoholfragestellungen ist in der Regel eine Bestimmung von Leberwerten erforderlich. Jede Begutachtung enthält weiterhin eine ausführliche Anamneseerhebung, eine medizinische Untersuchung und ggf. auch zusätzliche Untersuchungen anderer Fachbereiche.
Wichtiger Hinweis: Wir sind keine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle. Medizinisch-psychologische Untersuchungen führen wir nicht durch.